Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Fahrzeugwartung, Reparatur und österreichische Kfz-Vorschriften.
Die Ölwechselintervalle variieren je nach Fahrzeughersteller und Motortyp. In der Regel empfehlen wir einen Ölwechsel alle 10.000 bis 15.000 km oder mindestens einmal jährlich. Bei Fahrzeugen mit Longlife-Service kann das Intervall bis zu 30.000 km betragen. Wir prüfen bei jedem Werkstattbesuch den aktuellen Ölstand und -zustand und geben Ihnen eine individuelle Empfehlung.
Die richtige Ölspezifikation ist im Fahrzeughandbuch angegeben und hängt von Motortyp, Baujahr und Hersteller ab. Gängige Spezifikationen sind z.B. VW 504.00, BMW Longlife-04 oder Mercedes-Benz 229.5. Wir verwenden ausschließlich das vom Hersteller freigegebene Motoröl für Ihr Fahrzeug.
Bei der Jahresinspektion werden alle wartungsrelevanten Komponenten nach Herstellervorgaben geprüft: Motoröl und Filter, Luftfilter, Kraftstofffilter, Zündkerzen (je nach Intervall), Zahnriemen, Kühlflüssigkeit, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschanlage, Beleuchtung, Reifen und Bremsen. Das Ergebnis wird im Serviceheft dokumentiert.
In Österreich gilt die Faustregel „O bis O" – von Oktober bis Ostern. Winterreifen bieten bei Temperaturen unter 7°C deutlich bessere Haftung als Sommerreifen, da ihre Gummimischung bei Kälte flexibler bleibt. In bestimmten Regionen Österreichs ist die Verwendung von Winterreifen oder Schneeketten bei winterlichen Fahrbedingungen gesetzlich vorgeschrieben.
Der korrekte Reifendruck ist fahrzeugspezifisch und steht auf dem Aufkleber in der Fahrertür oder im Tankdeckel sowie im Fahrzeughandbuch. Er variiert je nach Beladung und Reifengröße. Generell liegt er bei Pkw zwischen 2,0 und 2,8 bar. Wir empfehlen, den Druck monatlich und vor langen Fahrten zu prüfen.
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe in Österreich beträgt 1,6 mm für Sommerreifen und 4 mm für Winterreifen (empfohlen). Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir jedoch einen Reifenwechsel bereits bei 3 mm Sommerreifenprofil und 4 mm Winterreifenprofil, da die Nassbremsleistung darunter deutlich nachlässt.
Die §57a Begutachtung (umgangssprachlich „Pickerl") ist die österreichische Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge nach §57a KFG (Kraftfahrgesetz). Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss bei Pkw alle zwei Jahre durchgeführt werden. Bei der Begutachtung werden sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Fahrwerk und Abgasanlage überprüft.
Wenn Ihr Fahrzeug die §57a Begutachtung nicht besteht, erhalten Sie einen Befund mit den festgestellten Mängeln. Leichte Mängel müssen innerhalb einer Frist behoben und nachgewiesen werden. Bei schweren Mängeln darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Verkehr verwendet werden, bis die Mängel behoben sind. Wir helfen Ihnen, Ihr Fahrzeug optimal auf die Begutachtung vorzubereiten.
Die Motorwarnleuchte (MIL – Malfunction Indicator Light) zeigt an, dass das Motorsteuergerät einen Fehler erkannt hat. Die Ursachen können vielfältig sein – von einem losen Tankdeckel über eine defekte Lambdasonde bis hin zu ernsteren Motorproblemen. Wir empfehlen, bei dauerhaft leuchtender Motorwarnleuchte zeitnah eine Diagnose durchführen zu lassen.
Bremsbeläge sollten bei einer Restdicke von unter 3 mm ersetzt werden. Typische Anzeichen für verschlissene Bremsbeläge sind quietschende oder schleifende Geräusche beim Bremsen, ein längerer Bremsweg, ein weiches Bremspedalgefühl oder eine Bremswarnanzeige im Armaturenbrett. Wir empfehlen eine Bremsenprüfung bei jeder Inspektion sowie beim Reifenwechsel.